Das Studium der Zahnmedizin wird nach mindestens 10 Semestern (Regelstudienzeit) mit der zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) beendet. Es gliedert sich in einen vorklinischen und einen klinischen Abschnitt von je 5 Semestern. Nach 2 Semestern soll die naturwissenschaftliche Vorprüfung (Vorphysikum), nach 5 Semestern die zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) abgelegt werden. Nach bestandener zahnärztlicher Vorprüfung folgt mit 5 weiteren Semestern der klinischen Studienabschnitt, woran sich unmittelbar im Anschluß ein Prüfungssemester für die zahnärztliche Prüfung anschließt (Dauer ca. 5 Monate, Ende ist gewöhnlich Anfang Dezember bzw. Juli). Das zahnmedizinische Rigorosum (Erlangen der Doktorwürde) kann erst nach dem Staatsexamen abgelegt werden; es ist nicht Voraussetzung für die Ausübung des Berufs des Zahnarztes. Der Zeitpunkt wann sich ein Student eine Doktorarbeit sucht, kann selber bestimmt werden, man sollte sich aber zumindest im klinischen Abschnitt befinden. Viele Studierende promovieren auch erst nach Abschluß des Studiums.


