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Hauptstudium

Hauptstudium (Klinik)

Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen)

Die zahnärztliche Prüfung (Abschlußprüfung) umfasst folgende Abschnitte:

I. Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie
II. Pharmakologie
III. Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge
IV. Innere Medizin
V. Haut- und Geschlechtskrankheiten
VI. Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
II. Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
VIII. Chirurgie
IX. Zahnerhaltungskunde
X. Zahnersatzkunde
XI. Kieferorthopädie

Bei der Meldung zur zahnärztlichen Prüfung muss der Studierende nachweisen, dass er nach vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung mindestens

a) je eine Vorlesung über die Einführung in die Zahnheilkunde, über allgemeine Pathologie, spezielle Pathologie, allgemeine Chirurgie, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge, medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen, Einführung in die Kieferorthopädie, Berufskunde und Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde und je zwei Vorlesungen über Pharmakologie (einschließlich Rezeptierkunde), innere Medizin, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie, Zahnerhaltungskunde, umfassend Primärprophylaxe, Kariologie, Endodontologie, Parodontologie und Kinderzahnheilkunde, Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie gehört hat;

b) je ein Semester an einem patho-histologischen Kursus, an einem Kursus der klinisch-chemischen und -physikalischen Untersuchungsmethoden, an einem radiologischen Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes, an einem Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde und an einem Kursus der kieferorthopädischen Technik und je zwei Semester an einem Operationskursus und dem Kursus der kieferorthopädischen Behandlung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat;

c) je ein Semester als Auskultant die Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die chirurgische Poliklinik und als Praktikant die Hautklinik, je zwei Semester als Praktikant den Kursus und die Poliklinik der Zahnerhaltungskunde und den Kursus und die Poliklinik der Zahnersatzkunde und drei Semester als Praktikant die Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten regelmäßig und mit Erfolg besucht hat.

Nach bestandener zahnärztlicher Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden. Für die Kassenzulassung ist eine zweijährige Vorbereitungszeit nachzuweisen.

Das Staatsexamen bzw. zahnärztliche Prüfung findet in Aachen trotz Jährlichkeit zweimal pro Jahr statt. Wer also eine Prüfung wiederholen muß oder nach dem 10. Semester nicht sofort das Examen machen möchte, kann dies ein halbes Jahr später machen.